Borkenkäferbekämpfung
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Schlagabraum kann vorübergehend im Wald verbrannt werden
Die Landesdirektion Sachsen lässt vorübergehend die Verbrennung von Schlagabraum mit Borkenkäferbefall ohne Genehmigung zu.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage beim Landratsamts Bautzen (Forstaufsicht / Forstschutz)
