Grundsteuer ab 2025
Informationen zur Zahlung ab 1. Januar 2025
- Keine Zahlung ohne neuen Bescheid -
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!!!
Aufgrund der ab 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kann und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Stadt Weißenberg informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu gesetzlich festgelegten Fälligkeits-terminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01. Januar 2025 zunächst.
Sollten Sie Ihrer Bank zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte!
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 01.01.2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.