Bekanntmachung der Stadt Weißenberg

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zur nachträglichen Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen in das Straßenbestandsverzeichnis

Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG ist nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses Nr.: 10-12-2022 vom 19.12.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 20.12.2022 verfügt, die folgenden Straßen nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einzutragen:
1.     Nr.: 72 „Hangweg“ im OT Gröditz

Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.

Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadtverwaltung Weißenberg, 02627 Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, in Zimmer 21 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg einzulegen.

Jürgen Arlt
Bürgermeister

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