Hausordnung & Informationen

Regelungen zur Schulbesuchsordnung (nach § 31 Sächsisches Schulgesetz)

Schüler, die verhindert sind, die Schule zu besuchen, müssen durch die Eltern bis 8 Uhr abgemeldet werden. Das kann telefonisch (035876 441122) oder auf andere geeignete Weise erfolgen. Dem Klassenleiter ist binnen drei Tagen eine schriftliche Mitteilung nachzureichen.

Sollten Sie mit Ihrem Kind nach einem Schul- oder Wegeunfall einen Arzt aufsuchen, ist dies der Schule zwecks Unfallmeldung unverzüglich mitzuteilen.

Beurlaubungen können nur in besonderen Ausnahmefällen beantragt werden.
Jede Beurlaubung ist genehmigungspflichtig.
Bis zu zwei Tagen kann der Klassenleiter und darüber hinaus der Schulleiter diese genehmigen.

Bitte achten Sie darauf, dass an Tagen des Sportunterrichtes keine Schmucksachen getragen werden.
 

Hausordnung der Grundschule Weißenberg

 1. Allgemeine Verhaltensweisen:

Wir sind eine Schulgemeinschaft und wollen deshalb aufeinander Rücksicht nehmen. Wir pflegen ein freundliches und achtungsvolles Verhältnis zu allen Schülern, Lehrerinnen, Erzieherinnen und zum Technischen Personal. Erwachsene grüßen wir immer höflich. Wir wollen alle Räume und Einrichtungen der Schule, besonders alle Lehr- und Lernmittel schonen und in Ordnung halten. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung bzw. Verunreinigung sind wir zur Wiedergutmachung verpflichtet.

2. Einlass und Verhalten im Schulhaus:

Ab 7.00 Uhr werden wir in das Schulhaus eingelassen. Beginnt der Unterricht zur 2. Stunde können wir ab 7:55 Uhr ins Schulhaus. Ausnahmen gelten nur für Fahrschüler, die aufgrund der Busfahrpläne eher an der Schule eintreffen. Wir wechseln sofort in unserer Garderobe die Schuhe. Im gesamten Schulhaus bewegen wir uns immer langsam und leise. Gänge, Treppen und Toiletten sind für uns keine Aufenthaltsräume. Die Klassen 1 und 2 nutzen die Toiletten im Erdgeschoss; die Klassen 3 und 4 nutzen wenn möglich die Toiletten im Keller.Bevor wir das Zimmer verlassen, stellen wir die Stühle hoch und kontrollieren die Ordnung am Arbeitsplatz. Nach Unterrichtsschluss begeben wir uns sofort auf den Nachhauseweg oder gehen in den Hort.

3. In den Pausen:

Um 8.55 Uhr ist Frühstückspause. Wir bleiben am Frühstücksplatz sitzen und essen leise. Das Verlassen des Pausengeländes während der Hofpause ist uns nicht erlaubt. Beim Spielen auf dem Schulhof achten wir darauf, niemanden zu gefährden.

4. Busschüler:

Wenn wir Fahrschüler sind, können wir im Bücherstübchen auf die Abfahrt der Busse warten. Nach Unterrichtsschluss warten wir auf dem Schulhof oder im unteren Flur auf die Busbegleitung. Haltestellen sind nur: Pferdewiese, Grundschule

5. Fahrradbenutzung:

Mit dem Fahrrad kommen wir nur zur Schule, wenn wir die Fahrradprüfung abgelegt haben. Ausnahmeregelungen müssen von unseren Eltern beim Schulleiter beantragt werden.

6.  Verbote:

Um die Sicherheit und Gesundheit aller zu gewährleisten, gelten folgende Verbote:

  • Das Öffnen der Zwischentür im Eingangsbereich.
  • Das Öffnen der Fenster.
  • Das Betätigen der Rollos und der Heizkörper.
  • Das Rennen auf den Schulfluren.
  • Das Werfen mit gefährlichen Gegenständen und Schneebällen.
  • Rutschen und Turnen auf dem Treppengeländer und dem Schutzgitter vor der Schule.
  • Jedes Verhalten, das auf dem Schulweg andere gefährdet.

7. Geländeordnung 

  • Wir sitzen nicht auf der Mauer zwischen Schulhof und Hortwiese.
  • Der Schulgarten und das Poolgelände dürfen nur nach Erlaubnis betreten werden.
  • Es schaukeln immer nur 4 Kinder.
  • Das Fußballspielen ist während der Hofpausen nicht erlaubt.
  • Es gilt die Toilettenordung.

Regeln zum ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf an der Grundschule Weißenberg

  • Unterrichts- und Arbeitsmittel liegen unter der Bank. Auf dem Tisch liegen nur das Federmäppchen und das Hausaufgabenheft.
  • Vor jeder Unterrichtsstunde wird das benötigte Arbeitsmaterial unter der Bank ausgetauscht und in die Ablage oder in den Ranzen gebracht.
  • Nach Unterrichtsschluss wird unter der Bank alles beräumt.
  • Der Wechsel zu den Fachräumen erfolgt in Kl. 1/2 nur in Begleitung des Fachlehrers. Klasse 3/4 wird informiert, wann und wie sie wechseln darf.
  • Erfolgt die letzte Stunde in einem Fachraum, wird der Klassenraum vor dem Wechsel aufgeräumt.
  • Dienste und Ämter legen die Klassenlehrerinnen fest.
  • Trinkflaschen sind während des Unterrichts im Ranzen.
  • Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.
  • Keine Kopfbedeckungen im Unterricht!
  • Elektronisches Spielzeug ist in der Schule untersagt.
  • Handys sind am Unterrichtsvormittag abgeschaltet und im Ranzen.
  • Sammelkarten bleiben während der Pausen im Ranzen.

Altstoffaktion:

Während des ganzen Schuljahres sammeln wir fleißig Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge, Pappe und Kartonagen aus deren Erlös unsere Klassengetränke bezahlt werden.
Bitte unterstützen Sie uns dabei.