Neue Grundsteuer ab 2025

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Verzögerung der Bescheide



Die Veranlagung der Grundsteuer für 2025 nach den neuen Grundlagen verzögert sich.
Trotz langer Bearbeitungszeit hat es das Finanzamt bisher nicht geschafft der Stadtverwaltung die neuen Messbescheide für die Ortsteile Särka, Lauske und Kotitz zur Verfügung zu stellen.
Auf Nachfrage im Finanzamt erhielt die Stadtverwaltung die Information, dass die Ursache in einer für die digitale Verarbeitung ungeeigneten Aktenführung liegt – eine Spätfolge der Eingemeindung der Ortsteile im Jahr 1994. Von diesen Komplikationen sind etliche Gemeinden betroffen und das Finanzamt arbeitet an einer zeitnahen Lösung.
Das Problem ist bereits einige Monate bekannt und in den meisten Gemeinden bereits behoben. Dass unsere Stadt noch nicht bearbeitet wurde liegt an der Abarbeitung der Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge – und hier liegt Weißenberg im Finanzamtsbezirk Bautzen an 26. Stelle – nur Wilthen wird noch später bearbeitet.

Der Stadtrat kann damit frühestens im Februar über die neuen Hebesätze entscheiden. Es bleibt für Sie werte Bürgerinnen und Bürger zunächst dabei: Bis Sie einen neuen Bescheid erhalten, bestehen keine Zahlungsverpflichtungen.

Bitte tätigen Sie keine Überweisungen!

Sollten Sie Ihrer Bank zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte oder setzen ihn aus!

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Schröter unter der Telefonnummer 035876 44022.

 

Stadtkasse
Stadtverwaltung Weißenberg

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