Abwasserbeseitigungsgesellschaft Weißenberg mbH
Im Auftrag der Stadt Weißenberg führt die Abwasserbeseitigungsgesellschaft Weißenberg mbH die Beseitigung von Abwasser für Weißenberg durch. Termine mit der Geschäftsleitung der AWG bitte vorher telefonisch vereinbaren.
Einbau von Zählern für Gartenwasser
Merkblatt für den Einbau eines Gartenwasserzählers (Abzugszähler)
Allgemeines:
Es können ausschließlich Wassermengen von der Schmutzwasserabrechnung abgesetzt werden, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwassereinrichtung eingeleitet werden. Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermengen hat durch die Messung eines besonderen Wasserzählers, im folgenden Gartenwasserzähler genannt, zu erfolgen. Dieser Gartenwasserzähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Der Einbau des Gartenwasserzählers ist vom Grundstückseigentümer selbst zu beauftragen und erfolgt auf seine eigenen Kosten.
Beim Gartenwasserzähler darf über diesen Zähler nur die Entnahme von Wassermengen möglich sein, deren Einleitung als Abwasser ausgeschlossen ist.
Der Zählerstand des Gartenwasserzählers muss zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode schriftlich per Zählerkarte, formlos, online oder per Mail an die AWG gemeldet werden, damit eine Berücksichtigung bei der Schmutz- wasserabrechnung möglich ist.
Zählerart/Größe:
Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen. Dabei können Zähler für waagerechten Einbau oder Steigrohrzähler verwendet werden. Die Installation von Zapfhahnwasserzählern ist nicht zulässig!
Der Gartenwasserzähler darf nicht größer sein als der Trinkwasserzähler.
Eichung:
Gartenwasserzähler werden als Abzugswasserzähler in den geschäftlichen Verkehr gebracht. Der Gartenwasserzähler muss geeicht sein. Eichung und Beglaubigung sind entsprechend dem Eichgesetz längstens 6 Jahre gültig. Der Grundstückseigentümer ist für die Aktualisierung der Eichung bzw. den Austausch des Zählers vor Ablauf der Gültigkeit verantwortlich und trägt auch die dabei entstehenden Kosten. Jeder Zählerwechsel ist schriftlich mitzuteilen.
Wird der Zähler vor Ablauf der Gültigkeit nicht neu geeicht oder ausgetauscht und erfolgt dazu keine Mitteilung an die AWG mbH, werden die abzusetzenden Wassermengen bei der Schmutzwasserabrechnung nicht berücksichtigt.
Einbauvorschriften:
Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren Ort fest in die Leitung einzubauen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dient. Es ist ein Wasserzählerbügel einzubauen, sowie vor und hinter dem Zähler ein Absperrventil zu setzen. Der Zähler und die Überwurfmuttern müssen plombierbar ausgeführt werden.
Der Einbau erfolgt nach den Vorschriften der KWBZ.
Anmeldung:
Der Einbau eines Gartenwasserzählers muss bei der AWG mbH angezeigt werden. Die Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers erfolgt durch einen Mitarbeiter der AWG Weißenberg mbH.
Nicht angemeldete Gartenwasserzähler können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden
Mike-Hagen Petrenz
Abwasserbeseitigungsgesellschaft Weißenberg GmbH
Öffnungszeiten AWG
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Termine außerhalb dieser Zeit können telefonisch unter der Rufnummer 035876 44019 vereinbart werden.
Frau Brunzel
Telefon: 035876 440-19
abwasser@stadt-weissenberg.de
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Herr Kluge
Notfälle
(nur im öffentlichen Bereich)
Telefon: 035876 468130
Handy: 0172 3704303
- Klärwärter